Sorglosigkeit, Unvermögen oder Casinomentalität?
Die Finanzen der Stadtgemeinde Trieben sind ein unerschöpfliches Thema. Der Umgang mit unser aller Vermögen, unserem Steuergeld, sollte jedem bewusst sein, der monatlich auf seinen Lohnzettel schaut und unter der Position Lohnsteuer seinen Beitrag dazu klar vor Augen geführt erhält. Auch der Blick auf den Kassazettel und die Beachtung der Summe Umsatzsteuer zeigen die tägliche „Fütterung“ des Staates mit unserem Steuergeld.
Umsatzsteuer und Lohnsteuer bringen das höchste Steueraufkommen und werden als Umlage wieder an die Gemeinden zugeteilt. Von besonderer Bedeutung für Gemeinden ist zusätzlich die Kommunalsteuer als direkte Zahlung: Ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer in Trieben bringt der Gemeindekasse rund einen Tausender im Jahr.
Zählen Sie zu diesem Kreis der produktiven, steuerzahlenden Bevölkerung, die die schwere Last wie am Bild tragen? Dann haben Sie zu Recht Anlass, sich mit den Themen Sorglosigkeit, Unvermögen oder Täuschung doch etwas intensiver auseinander zu setzen.
Im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung wurde vom SPÖ Bürgermeister der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2019 präsentiert. Ein Kredit in der Höhe von € 150.000.- bei der Sparkasse ist laut wörtlicher Berichterstattung des Bürgermeisters bei der EDV-Umstellung durch die EDV-Wartungsfirma 2017 verschwunden.
Aber Nein, es handelt es sich um einen Versprecher aus Unkenntnis der Sachlage während der Gemeinderatssitzung. Eine Rückzahlung – kein Kredit – aus 2017 ist aufgetaucht oder sollte man besser sagen war untergetaucht und ist jetzt aufgetaucht.
Im neuen Rechnungsabschluss 2019 können die Änderungen nachvollzogen werden. Das Darlehen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung mit dem Finanzierungszweck „Finanzierung offener Forderungen“ mit Genehmigungsdatum 24.11.2008, mit einem ursprünglichen Darlehensbetrag von 4 Millionen Euro bekam einen neuen Eröffnungsbilanzwert und einen neuen Tilgungsbetrag. Die zusätzliche Tilgung im Betrag von € 149.224,84 aus 2017 wird damit dargestellt.
Keine Korrekturen der Rechnungsabschlüsse der Vorjahre. Sorgfaltspflichten, die jeder Unternehmer in Form von Bilanzberichtigungen gemäß UGB zu tragen hat, sind bei Steuergeld nicht vorgesehen. Den Unterschied zwischen Sparkasse und Landesregierung muss man auch nicht unbedingt kennen…….
Aber für uns Lasttragende stellen sich viele Fragen:
- Ist die EDV-Wartungsfirma für eine ordnungsgemäße Buchhaltung verantwortlich?
- Wie sieht es mit der Einhaltung der besonderen Sorgfaltspflichten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchführung aus?
- Was sind die Aufgaben eines Kassiers, dem man aufgrund seiner beruflichen Vergangenheit die Kenntnisse der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes gemäß UGB zu Recht unterstellen darf?
- Wieso funktionieren die übergeordneten Kontrollgremien über mehrere Jahre hinweg nicht ausreichend?
- Ein Fehler von wie vielen anderen unentdeckten?
Die Sorgfaltspflichten treffen uns alle im täglichen Leben:
In der Familie, im Beruf im Straßenverkehr.
In verschiedenen Bereichen sind jedoch besondere Sorgfaltspflichten vorgesehen, so auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung, besonders im Umgang mit unser aller Steuergeld.
Sorglosigkeit, Unvermögen oder Täuschung? Wie ordnen sie das ein?
Was erwartet man von Ihnen täglich im privaten und beruflichen Alltag?
Sorgfalt, Pflichtbewusstsein, Fachkompetenz!
Und es fallen Ihnen sicherlich noch einige Begriffe ein……..
WIR machen`s möglich! Volkspartei Trieben
Fortsetzung folgt