Wollen wir auf eine Ruine blicken?

Die RHI Magnesita hat mit dem Aufsichtsratsbeschluss, das Werk Trieben per 30.6.2020 zu schließen und der darauffolgenden Salamitaktik im Informationsfluss an Mitarbeiter und Gemeinde eine Art Schockzustand ausgelöst. Diese Salamitaktik dient nur dem Konzern, nicht den Mitarbeitern oder dem Weiterbestand des Standortes in anderer Form.

Aber es wird eine Post-RHI-Situation geben, auf die sich die Stadtgemeinde entsprechend vorzubereiten hat, um nicht auf den Altlasten sitzen zu bleiben.

Das beginnt bei den Klärteichen und dem Bitumensee und endet bei den Werkshallen alter bzw. modernerer Prägung. Auch dafür hätten wir gerne eine Erklärung bzw. Absichtserklärung von CEO Stefan Borgas!

Wir wissen, der Konzern hat steuerliche Vorteile im Rahmen von Rücklagenbildung für den Rückbau genossen. Der Rückbau ist einzufordern, auch schrittweise oder teilweise.

Der Standort Trieben war immer ein gewinnbringender Standort. Aus konzerntechnischen Überlegungen werden jetzt 200 Arbeitsplätze in der Region geopfert.

Der scheinheilige Erfolg eines Arbeitsgespräches darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die wahren Themen erst auf den Tisch kommen!

Die RHI Magnesita ist vordergründig an einer Nachnutzung des Unternehmensstandortes interessiert. Zum eigenen Schutz des Geschäftsfeldes dürfte aber kein Mitbewerber zum Zug kommen. Für Unternehmen anderer Branchen ist dieser Industriestandort eher uninteressant. Das bestätigen auch ehemalige RHI Mitarbeiter und kundige außenstehende Experten. Trauen Sie sich doch einmal bei diesen nachzufragen!

Wir fordern von der RHI Magnesita konkret und das sofort:

Vergabe an einen in einem gleichartigen Geschäftsfeld tätigen Mitbewerber, denn nur dieser kann den Standort nutzen und die Mitarbeiter sofort übernehmen

oder

Festsetzung des Rückbaubeginnes und klare Angaben über Art und Umfang sowie Zeitplan.

Eine Umnutzung als Lager würde eventuell 3 Arbeitsplätze für Staplerfahrer bedeuten. Eine Weiternutzung im Geschäftsfeld Feuerfestindustrie eines Mitbewerbers würde wohl 200 Arbeitsplätze bedeuten.

Die Stadtgemeinde Trieben darf hier keine Zugeständnisse zu Lasten der Bevölkerung machen!

WIR machen`s möglich! Volkspartei Trieben

Fortsetzung folgt

Alltagsverstand und öffentliche Meinung

Die Zivilgesellschaft umfasst die Gesamtheit des Engagements der Bürger – zum Beispiel in

  • Vereinen
  • Verbänden
  • vielfältigen Formen von Initiativen und
  • sozialen Bewegungen sowie
  • Netzwerken und
  • informellen Zirkeln.
    Dazu gehören alle Aktivitäten, die nicht profitorientiert und nicht abhängig von parteipolitischen Interessen sind.
    Dazu kommt noch das soziale Engagement aus unterschiedlichen Motiven. In der Regel gelten die Prinzipien
  • Ehrenamtlichkeit und
  • Freiwilligkeit.
    In dieser Bedeutung unterscheidet sich das zivilgesellschaftliche Engagement vom wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Engagement.

    Die Tätigkeit kann regelmäßig oder sporadisch sein. Die Meinungsbildung im Diskurs sowie der Austausch gegensätzlicher Standpunkte sind zentrale Komponenten.

    Das wichtigste Motiv für freiwilliges Engagement ist das Bedürfnis der BürgerInnen zur
    gesellschaftlichen Mitgestaltung, wenigstens oder gerade im Kleinen.

    Dazu kommt der Wunsch nach sozialen Kontakten und sozialer Einbindung.

    Diese Wünsche wollen wir unterstützen und fördern!

     In der Regel werden für Ehrenamt und Freiwilligenarbeit Bereiche und Tätigkeiten gewählt, in denen man im „normalen Leben“ nicht gebrauchte fachliche Fähigkeiten und Kenntnisse anwenden kann oder um z.B. im Falle von Arbeitslosigkeit überhaupt eine sinnvolle Beschäftigung zu haben. Ein zufriedenstellendes und erfüllendes ehrenamtliches Engagement benötigt Raum und Möglichkeiten zur Realisierung einer Vielzahl von Motiven.

Argumente für freiwilliges Engagement

  • „macht Spaß“
  • „anderen helfen“
  • „Menschen treffen/Freunde gewinnen“
  • „eigene Fähigkeiten/Kenntnisse einbringen“
  • „Möglichkeit, Erfahrungen zu teilen“
  • „nützlich für das Gemeinwohl“
  • „die Möglichkeit, dazuzulernen“
  • „hilft aktiv zu bleiben“
  • „erweitert die Lebenserfahrung“
  • „damit mir geholfen wird, wenn ich Hilfe brauche“
  • „für eine wichtige Sache engagieren“
  • „bringt gesellschaftliche Anerkennung“
  • „hilft für den eigenen Beruf“
  • „hilft, einen bezahlten Job zu finden“

Argumente gegen freiwilliges Engagement

  • „durch familiäre Aufgaben ausgefüllt“
  • „niemals gefragt worden“
  • „nie darüber nachgedacht“
  • „mit dem Beruf zeitlich nicht vereinbar“
  • „Krankheit oder Behinderung“
  • „keine attraktiven Möglichkeiten in der Nähe“
  • „nichts für die eigene Altersgruppe“
  • „mit zu hohen Kosten verbunden“
  • „Gefühl, keinen nützlichen Beitrag zu leisten“
  • „schlechte Erfahrungen gemacht“

Die Bedeutsamkeit der Aufgabe oder die Rückmeldung hat Einfluss auf die Zufriedenheit der ehrenamtlich Engagierten.

Die Zufriedenheit wiederum ist mit dem Willen zur Fortsetzung des Engagements eng verbunden. Mangelhafte Rahmenbedingungen in Organisation, Team und Führung sind Gründe für eine Beendigung und Rückzug. Der Gestaltung von guten Strukturen kommt somit eine hohe Bedeutung zu.

Im Rahmen der Gemeinde soll dieses zivilgesellschaftliche Engagement mehr und öfter eingefordert werden. Als Ergänzung zu Verwaltung und Politik gilt es Menschen zu finden und zu begeistern, die neben den üblichen Tätigkeiten in Vereinen durch aktive Teilnahme bei wichtigen Projekten tätig werden.

Mit Alltagsverstand,
mit Erfahrungswerten,
mit speziellen Kenntnissen,
mit verschiedenen Kontakten,
mit besonderen Begabungen,
mit konkreten Berufserfahrungen,
mit unterschiedlichen Ansichten und Motiven.

Erst die Vielfalt bringt oftmals auch auf langwierigen Pfaden die wirklich gute Lösung.


In der Werbebranche gilt die Faustregel:

Man braucht 100 Ideen,
davon sind 4 umsetzbar.
Davon wird jede 10. Idee ein Verkaufsschlager.

Verstehen Sie jetzt, wie wichtig JEDER EINZELNE im großen Gefüge ist?

Viele Unternehmen betreiben aufwändig unter Mitarbeitern oder Kunden diese Form der Ideenfindung und horchen professionell tief hinein in die Menschen.

Keine Gemeinde kann es sich leisten,
auf die Expertise seiner BürgerInnen zu verzichten!

Die Einbindung von Vereinen und Verbänden, von informellen Zirkeln und sozialen Netzwerken und Initiativen ist ein zentrales Anliegen.

Grundsätzlich sollten sich diese Institutionen durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanzieren. Dazu gehören selbstverständlich Rahmenbedingungen, die das ermöglichen.

Im Zusammenhang mit gesellschaftlich relevanten Anforderungen gebührt jedoch auch eine angemessene Abgeltung. Eine Kinderferienaktion des Sportvereins, gekoppelt mit einer Tennisausbildung, könnte beispielsweise eine Förderaktion rechtfertigen. Genauso wie ein Kletterkurs des Alpenvereins als Ferienlager. Wer hat die nächste Idee?

Ferienbetreuung, Jugendförderung, neue Mitglieder, Zufriedenheit für viele!

Win-Win-Situationen für alle!

Zu diesem Engagement wollen wir gezielt auch Einzelpersonen einladen, die als Experten in Fragen hinzugeholt werden, wo eine Expertise erforderlich ist, die von Politik und Verwaltung nicht abgedeckt werden kann. Und doch für viele Menschen in der Gemeinde von wesentlicher Bedeutung ist. Im speziellen Fall ist hier das Mentoring für künftige Unternehmer zu nennen. Oder die Auslotung von unterschiedlichen Möglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energieressourcen sinnvolle Kooperationen zu initiieren.

Aber auch Ihre Ideen könnten hier zu einem gemeinsamen Erfolgskonzept

im Sinne des Gemeinwohls

unserer Gemeinde führen. Im Sinne der Berücksichtigung der öffentlichen Meinung ist jede einzelne Alltagsmeinung wichtig!

Transparenz ist wichtig!

Der Landesrechnungshof hat die Finanzgebarung der Stadtgemeinde Trieben für die Jahre 2012 bis 2015 geprüft. Folgende Auszüge davon:

Haushalts- und Finanzsituation
Laut dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (Art. 12) ist jede Gemeinde verpflichtet,
sowohl den Voranschlag als auch den Rechnungsabschluss im Internet zu veröffentlichen.
Der Landesrechnungshof weist darauf hin, dass die Veröffentlichung sowohl des Voranschlages als auch des Rechnungsabschlusses der Stadtgemeinde Trieben im Internet nicht erfolgt ist und empfiehlt, die Publizitätsvorschriften des österreichischen Stabilitätspaktes 2012 einzuhalten.

Dieser Aufforderung ist die Stadtgemeinde Trieben bis heute nicht nachgekommen. Nachfolgend einige Daten aus dem Prüfbericht, welcher über den Landesrechnungshof zur Einsicht aufliegt.

Quelle: Gemeindemonitoring des LRH

Die Finanzschulden der Stadtgemeinde Trieben erreichten im Jahr 2015 ihren
Höchststand.
Darlehen
Gemäß dem Nachweis über den Schuldenstand und Schuldendienst haben sich die
Darlehensschulden im Prüfungszeitraum wie folgt entwickelt:

Schuldenstand / EntwicklungRA 2012RA 2013RA 2014RA 2015
Schulden Anfangsstand19.806.09221.028.37020.453.41921.987.622
Zugang (Schuldenaufnahme) 1.800.000127.563 2.500.0001.800.000
Tilgung 577.722702.514965.797 982.675
Schulden Endstand21.028.37020.453.41921.987.62222.804.947
Schuldendienst gesamt (Zinsen und Tilgung)841.520 945.173 1.198.613 1.210.541

Quelle: Gemeindemonitoring des LRH

Wie bereits im Zuge der langfristige Schuldenentwicklung erwähnt, hat sich der Schuldenstand der Stadtgemeinde Trieben in den letzten 10 Jahren stark erhöht. Im Prüfungszeitraum wurden im Jahr 2012 € 1,8 Mio. im Jahr 2013 € 0,1 Mio. im Jahr
2014 € 2,5 Mio. und im Jahr 2015 € 1,8 Mio. Darlehenszugänge verbucht. Somit kam es auch im Prüfungszeitraum trotz Schuldentilgung zu keiner Reduktion des Schuldenstandes.

In Analogie zur Darstellung in den Stadtnachrichten Trieben, Sonderausgabe Februar 2020 folgende richtige Daten:

Schulden lt. AufsichtsbehördeSchulden lt. Stadtnachrichten
Rechnungsabschluss zum 31.12.200920,57 Mio. Euro28,7 Mio. Euro
Rechnungsabschluss zum 31.12.201819,00 Mio. Euro22,7 Mio. Euro
Der Rechnungsabschluss zum 31.12.2019 wird erst in der kommenden Gemeinderatsitzung am 25.03.2020 zum Beschluss vorgelegt. Die tatsächliche Reduktion des Schuldenstandes innerhalb von acht Jahren beträgt somit 1,57 Mio. Euro. Die Angaben der Stadtnachrichten sind nicht nachvollziehbar.

Die alleinige Darstellung der Tilgungen ist unzureichend und somit natürlich irreführend.

Die Pro-Kopf Verschuldung beträgt in Trieben mit 31.12.2018 somit € 5.563,00. Trieben ist damit der Spitzenreiter im Bezirk Liezen.

Transparenz ist wichtig

Die Pro-Kopf Verschuldung beträgt in Trieben mit 31.12.2018 somit € 5.563,00. Trieben ist damit der Spitzenreiter im Bezirk Liezen.

Hier gehts zum Prüfbericht!